Der rechtzeitige Wechsel und die fachgerechte Entsorgung von Kühlschmierstoffen sind essenzielle Bestandteile eines professionellen Kühlschmierstoffservice. Verbrauchte KSS können ihre Schutzfunktionen nicht mehr erfüllen und stellen ein Gesundheits- und Umweltrisiko dar. Die gesetzeskonforme Entsorgung nach Abfallrecht ist Pflicht.
Wann muss Kühlschmierstoff gewechselt werden?
Ein Kühlschmierstoff-Wechsel ist erforderlich, wenn:
Grenzwerte überschritten sind:
- pH-Wert unter 8,0 oder über 10,0
- Nitrit über 20 mg/l
- Keimzahl über 10^6 KBE/ml (Bakterien) bzw. 10^4 KBE/ml (Pilze)
- Konzentration nicht mehr einstellbar
Sichtbare Veränderungen auftreten:
- Starke Geruchsbildung (faulig, übel)
- Verfärbung der Emulsion (grau, braun, schwarz)
- Instabile Emulsion (Phasentrennung)
- Schaumbildung trotz Gegenmaßnahmen
- Schleimbildung oder Biofilme
Funktionsprobleme entstehen:
- Verschlechterte Oberflächenqualität
- Erhöhter Werkzeugverschleiß
- Korrosion an Werkstücken
- Hautprobleme bei Mitarbeitern
Ablauf eines Kühlschmierstoff-Wechsels:
1. Abpumpen des alten KSS:
Der verbrauchte Kühlschmierstoff wird vollständig aus dem System abgepumpt. Schlämme und Sedimente am Tankboden müssen ebenfalls entfernt werden.
2. Systemreinigung und Desinfektion:
Der leere Tank und alle Leitungen werden mit einem geeigneten Systemreiniger gründlich gereinigt. Biofilme an Tankwänden, in Ecken und Leitungen müssen komplett entfernt werden. Anschließend erfolgt eine Desinfektion mit einem zugelassenen Biozid. Wichtig: Systemreiniger und Desinfektionsmittel müssen anschließend vollständig ausgespült werden.
3. Neubefüllung:
Nach der Reinigung wird das System mit frisch angesetztem Kühlschmierstoff befüllt. Dabei sind alle Regeln zum korrekten Ansetzen zu beachten.
4. Erstbefüllung der Maschinen:
Die Werkzeugmaschinen werden mit dem neuen KSS befüllt und das System wird entlüftet.
Gesetzeskonforme Entsorgung:
Kühlschmierstoffe sind Sonderabfall und müssen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgt werden:
Klassifizierung:
Verbrauchte KSS werden je nach Zusammensetzung klassifiziert:
- Wassergemischte KSS (Emulsionen): AVV 12 01 09*
- Ölbasierte KSS: AVV 12 01 07*
Das Sternchen (*) kennzeichnet gefährlichen Abfall.
Trennung:
Bei Emulsionen kann eine Aufspaltung in Öl- und Wasserphase sinnvoll sein, um Entsorgungskosten zu reduzieren.
Dokumentation:
Jede Entsorgung muss mit einem Entsorgungsnachweis dokumentiert werden. Dieser enthält:
- Abfallschlüsselnummer
- Menge
- Entsorgungsweg
- Zertifikat des Entsorgers
Wir übernehmen für Sie die komplette Organisation der gesetzeskonformen Entsorgung mit allen erforderlichen Nachweisen.