Gefährdungsbeurteilung: Vor Beginn der Brandlastentfernung ist eine detaillierte Analyse aller vorhandenen Stoffe, Anlagen und Prozesse durchzuführen. Dabei werden potenzielle Zündquellen und brennbare Materialien identifiziert. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für alle weiteren Maßnahmen und Prioritäten.
Trennung und Ordnung: Brennbare Stoffe müssen strikt von Zündquellen wie Maschinen, elektrischen Anlagen oder Heißarbeitsplätzen getrennt werden. Eine klare Strukturierung der Lager- und Arbeitsbereiche reduziert das Risiko einer Brandübertragung. Ordnung und Sauberkeit sind wesentliche Voraussetzungen für wirksamen Brandschutz.
Mengenbegrenzung: In Produktionsbereichen dürfen sich nur die tatsächlich benötigten Mengen an brennbaren Stoffen befinden. Überschüssige Materialien sind in separaten, brandschutztechnisch gesicherten Lagern aufzubewahren. So wird das potenzielle Brandrisiko erheblich reduziert.
Entfernung von Abfällen: Brennbare Abfälle wie Papier, Holzreste oder ölgetränkte Lappen müssen regelmäßig entsorgt werden. Abfallbehälter sollten aus nicht brennbarem Material bestehen und mit Deckeln versehen sein. Eine konsequente Abfalltrennung trägt entscheidend zur Brandlastreduzierung bei.
Kennzeichnung und Dokumentation: Bereiche mit erhöhter oder reduzierter Brandlast sind deutlich zu kennzeichnen. Alle Änderungen im Materialbestand oder in der Lagerung müssen dokumentiert werden. Eine lückenlose Nachverfolgbarkeit erleichtert Inspektionen und behördliche Prüfungen.
Technische Maßnahmen: Die Verwendung nichtbrennbarer Baustoffe, feuerbeständiger Wände und Decken reduziert die Brandlast erheblich. Zusätzlich sollten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen installiert werden. Technische Brandschutzeinrichtungen müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden.
Organisatorische Maßnahmen: Mitarbeitende sind regelmäßig im Brandschutz und im Umgang mit Brandlasten zu schulen. Zuständigkeiten für Kontrolle, Reinigung und Entsorgung müssen klar festgelegt sein. Interne Audits stellen sicher, dass die Vorgaben dauerhaft eingehalten werden.
Freihalten von Flucht- und Rettungswegen: Brandlasten dürfen keine Fluchtwege oder Notausgänge blockieren. Diese Bereiche sind stets frei von Lagermaterial und deutlich gekennzeichnet zu halten. Regelmäßige Begehungen stellen sicher, dass die Fluchtwege jederzeit nutzbar bleiben.
Regelmäßige Überprüfung: Alle Maßnahmen zur Brandlastentfernung sind in festen Intervallen zu überprüfen. Veränderungen in der Produktion oder beim Materialeinsatz müssen berücksichtigt werden. Abweichungen werden dokumentiert und führen zu sofortigen Korrekturmaßnahmen.
Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept: Sämtliche Maßnahmen müssen in das übergeordnete betriebliche Brandschutzkonzept integriert sein. Abstimmungen mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und der Feuerwehr sind empfehlenswert. So wird ein ganzheitlicher und wirksamer Brandschutz gewährleistet.